Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: März 2022)
§1. Vertragspartner
§1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge, die zwischen der MAHAVI Catering GmbH, Adresse: Schöngeisinger Str. 7, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland (im nachfolgenden: „MAHAVI Catering“) und dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde” genannt) über die Erbringung von vorwiegend gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen) durch MAHAVI Catering zustande kommen.
§1.2. Die zwischen MAHAVI Catering und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem schriftlichen Angebot von MAHAVI Catering an den Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn MAHAVI Catering der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§1.3. Individualabreden im Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede in den Vertragstext aufzunehmen.
§1.4. Das Angebot von MAHAVI Catering richtet sich sowohl an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB als auch an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§1.5. Technische und gestalterische, für den Kunden zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Angeboten, sonstigen schriftlichen Unterlagen oder auf der Internetseite (u.a. Webshop) von MAHAVI Catering, sowie Modell‑, Inhalts‑, Material‑, Verfahrens,- und Lebensmitteländerungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Dem Kunden entstehen bei zumutbaren und den Vertragszweck nicht gefährdenden Abweichungen keine Ansprüche.
§2. Vertragsgegenstand und Preise
§2.1. Der Kunde kann auf der von MAHAVI Catering betriebenen Online-Plattform www.mahavi.catering (im Folgenden die „Plattform“) oder telefonisch unter der Nummer (+49 89 38036580) oder via E‑mail an meinevent@mahavi.catering Angebote, d.h. Essens- und Getränkelieferungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bei MAHAVI Catering anfragen.
§2.2. Die Leistungen umfassen die Lieferung der Produkte und/oder Ausführung von Dienstleistungen zu einem/mehreren bestimmten Ort/en und zu einem/mehreren bestimmten Zeitpunkt/en.
§2.3. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verstehen sich für den Unternehmer nach §14 BGB alle Preise in Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für den Verbraucher nach §13 BGB alle Preise in Brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
§3. Leistungserbringung
§3.1. Art und Umfang der von der MAHAVI Catering zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Vertrag. Soweit darüber hinaus keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Darüber hinaus gelten ebenfalls alle elektronisch über die Plattform bestätigte Angaben und Vertragsabschlüsse.
§3.2. Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen Regelung.
§3.3. Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang gilt für alle im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen mit Unterschrift des Auftraggebers als verbindlich vereinbart. Als Unterschrift versteht sich ebenfalls die Abgabe einer Einwilligung zum Vertragsabschluss über eine elektronische Plattform.
§3.4. MAHAVI Catering ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. MAHAVI Catering ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Dritte (z.B. Subunternehmer) zu übertragen.
§4. Leistungsumfang
§4.1. Art und Umfang der von der MAHAVI Catering zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Vertrag. Soweit darüber hinaus keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Ebenfalls gelten alle elektronisch über die Plattform bestätigte Angaben und Änderungen.
§4.2. Die Leistungen von MAHAVI Catering umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlich sind.
§4.3. MAHAVI Catering ist für den Fall, dass aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen, berechtigt, eine Änderung in der Menüzusammenstellung vorzunehmen. MAHAVI Catering verpflichtet sich in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produkts möglichst nahekommt. Falls die notwendige Ersatzbeschaffung beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von mehr als 5% bedingt, erfolgt dies nur in vorheriger Absprache und Einwilligung des Kunden. Mit Einwilligung des Kunden wird die Kostensteigerung durch den Kunden vollständig übernommen.
§4.4. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Die MAHAVI Catering ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Kunde. Diese Regelungen gelten soweit nichts anderes im Vertrag mit MAHAVI Catering vereinbart ist.
§4.5. MAHAVI Catering ist nach besten Kräften bemüht, auch kurzfristige Leistungsergänzungen bzw. ‑erweiterungen zu erfüllen. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, ist MAHAVI Catering nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen, die in den letzten 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn geäußert werden, zu erbringen.
§4.6. Sonstige Leistungen von MAHAVI Catering:
§4.6.1. Weitergehende Leistungen durch MAHAVI Catering im Hinblick auf Dekoration und sonstiger technischer Ausstattung (z.B. Lichttechnik, Beschallungsanlagen etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
§4.6.2. Sofern der Kunde technische Geräte und/oder Dekorationen selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte einbringt, ist er selbst für den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Auf- und Abbau verantwortlich. Hierzu gehört ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass eine sachgemäße Inbetriebnahme (inkl. aller notwendigen Brandschutz- und Sicherheitsvorkehrungen) durchgeführt werden kann. Kosten die hierdurch entstehen sind vom Kunden zu tragen.
§5. Rechte & Pflichten Kunde
§5.1. Der Kunde ist verpflichtet,
§5.1.1. sämtliche Angaben zu seiner Person und dem Lieferort im Rahmen der Bestellung von Leistungen wahrheitsgemäß und mit der erforderlichen Präzision zu machen, um eine reibungslose Leistung zu ermöglichen.
§5.1.2. die Gästeanzahl sowie Angebotsveränderungen ehestmöglich MAHAVI Catering mitzuteilen. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Kunden spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird. Bei Bekanntgabe einer höheren Gästeanzahl durch den Kunden in weniger als 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, wird MAHAVI Catering nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
§5.1.3. die Leistungen und/oder Dienstleistungen zum vereinbarten Lieferzeitpunkt am vereinbarten Lieferort entgegen zu nehmen, soweit nicht anderweitig im Vertrag mit MAHAVI Catering vereinbart.
§5.1.4. für alle mitgebrachten Lebensmittel selbst Sorge zu tragen, auch wenn eine Inverkehrbringung durch die MAHAVI Catering vom Kunden gewünscht wird. Dies betrifft ebenfalls die sachgemäße Lagerung als auch alle notwendigen Vorkehrungen, welche zur Erhaltung der Lebensmittelhygiene durchzuführen sind. Eine Haftung durch MAHAVI Catering ist ausgeschlossen.
§5.1.5. sich vor Bestellung über alle möglichen Inhaltsstoffe, Allergene, Zusatzstoffe oder weitere Lebensmittelhinweise bei MAHAVI Catering zu informieren und dahingehend zu überprüfen. Diese können auf Wunsch bei MAHAVI Catering eingesehen werden. Sofern bei der Herstellung der Produkte auf bestimmte Allergien o.ä. Rücksicht genommen werden soll, muss der Kunde dies bei der Bestellung als Sonderwunsch angeben. MAHAVI Catering garantiert nicht, dass im Nachhinein geäußerte Sonderwünsche in Bezug auf die Herstellung der Produkte erfüllt werden können. Ebenfalls kann eine Kreuzkontamination nicht vollständig ausgeschlossen werden.
§5.1.6. das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Kunden, die normalerweise zum Umfang eines Full-Service-Caterers gehören, in gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit MAHAVI Catering zu vereinbaren. MAHAVI Catering kann ihre Zustimmung von einem angemessenen Beitrag des Kunden zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.
§5.1.7. bei fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten gem. §§ 5.1.1 bis 5.1.3, einen pauschalisierten Schadensersatz gem. Preisliste an die MAHAVI Catering zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch MAHAVI Catering bleibt unberührt.
§5.1.8. dass Verpackungen, Werbematerial, eingebrachte Gegenstände abgeholt, respektive entsorgt werden. Andernfalls ist MAHAVI Catering berechtigt, dem Kunden Entsorgungskosten im Rahmen einer Entsorgungspauschale in Rechnung zu stellen, wenn nichts anderes im Vertrag mit MAHAVI Catering vereinbart wird.
§5.1.9. die Ware bei der Lieferung zu prüfen und gem. §6 Mängel sofort der MAHAVI Catering mitzuteilen, sodass die MAHAVI Catering sofort die Möglichkeit der Nachbesserung erhält. Etwaige Rechte des Auftragnehmers werden damit jedoch nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Ein Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Für Mängel, die auf eine unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, übernimmt die MAHAVI Catering keine Haftung. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB, erfolgt die Abnahme nach Maßgabe des §377 HGB.
§5.2. Alle für die Durchführung der Leistung und/oder Dienstleistung erforderlichen und von MAHAVI Catering (oder von denen beauftragten Dritten) angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von MAHAVI Catering (oder von beauftragten Dritten) und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an MAHAVI Catering (oder von denen beauftragten Dritten) zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Kunden in Rechnung gestellt. Wiederbeschaffungspreise können durch den Kunden angefragt werden. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind und nicht anderes im Vertrag vereinbart ist.
§5.3. eine ordentliche Übergabe der Location mit MAHAVI Catering zu machen, wenn es sich um eine Location des Kunden handelt. Die Übergabe wird in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und MAHAVI Catering festgehalten.
§6. Beanstandungen
§6.1. Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem im Vorfeld benannten Projektverantwortlichen (Projektleitung) der MAHAVI Catering mitzuteilen. Spätere Reklamationen bzw. Beanstandungen werden daher nicht mehr akzeptiert.
§6.2. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Leistungserbringung/Dienstleistung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
§7. Vergütung
§7.1. Die Auftragsbestätigung der MAHAVI Catering enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die Einzelpreise können bei MAHAVI Catering angefragt werden.
§7.2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.
§7.3. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, soweit nicht anderweitig im Vertrag mit MAHAVI Catering vereinbart.
§7.3.1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug. Es gelten die Regelungen nach §288 BGB ff.
§7.4. der Kunde hat vor der Leistungserbringung/Dienstleistung den in der Anzahlungsrechnung und/oder im Angebot genannten Prozentsatz des in der Auftragsbestätigung vor kalkulierten Gesamtpreises an die MAHAVI Catering innerhalb der im Vertrag genannten Frist zu zahlen.
§7.4.1. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Leistungserbringung/Dienstleistung weniger als einen Monat, ist die Anzahlung unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten.
§7.4.2. MAHAVI Catering behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung nicht in der im Vertrag vereinbarten Zeit geleistet wurde.
§7.5. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung, sind auf das von MAHAVI Catering in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
§7.6. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§8. Miete
§8.2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Parteien beträgt die Dauer der Miete die vertraglich vereinbarte Zeit ab dem vereinbarten Lieferzeitpunkt.
§8.3. Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände sorgfältig und schonend zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gemieteten Gegenstände an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern.
§8.4. Bei Ablauf der Mietzeit hat der Kunde die gemieteten Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand und geordnet an MAHAVI Catering und/oder einem vereinbarten Dritten zu übergeben. Kommt der Kunde diesem nicht nach, wird MAHAVI Catering dem Kunden die ordnungsgemäße Säuberung in Rechnung stellen, welche der Kunde in voller Höhe zu tragen hat.
§8.5. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust von gemieteten Gegenständen ist der Kunde sofort zur Anzeige bei MAHAVI Catering verpflichtet. Bei schuldhaftem Verhalten durch den Kunden, ist MAHAVI Catering einen Schadensersatz gemäß Preisliste zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch MAHAVI Catering bleibt unberührt.
§8.5.1. MAHAVI Catering wird die dem Kunden gemieteten Gegenstände selbst auf auf Verschmutzung, Beschädigung, Zerstörung, etc. kontrollieren. Hierzu behält sich die MAHAVI Catering das Recht vor, bei dem Kunden binnen 2 Wochen den entstandenen Schaden anzuzeigen.
§8.6. Die MAHAVI Catering kann für die an den Kunden vermieteten Gegenstände die Leistung einer Sicherheit verlangen, welche vor Vermietung vertraglich vereinbart wird. Die MAHAVI Catering macht von diesem Recht in der Regel Gebrauch, wenn Gegenstände von großem Wert überlassen werden. In diesem Fall ist der MAHAVI Catering bis zur vollständigen Leistung der Sicherheit nicht zur Überlassung der Gegenstände an den Kunden verpflichtet.
§8.7. Diese Regeln gelten entsprechend für sonstige Gegenstände, die MAHAVI Catering dem Kunden im Rahmen einer Serviceleistung überlässt.
§9. Personal
§9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MAHAVI Catering Personal im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung einsetzen darf.
§9.1.1. Anzahl des für den Umfang der Leistung gebrauchten Personal obliegt MAHAVI Catering, jedoch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Anzahl beruht auf langjährigen Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes. Zur Mitwirkung der Einhaltung dessen ist der Kunde ebenfalls verpflichtet.
§9.2. Service und Bedienung umfasst die Stellung von Servicepersonal im Rahmen der Erforderlichkeit. Diesbezüglich obliegt die Disposition MAHAVI Catering, soweit zwischen den Parteien nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
§9.3. Sämtliches von MAHAVI Catering eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von MAHAVI Catering.
§10. Menüplan
§10.1. Der Kunde kann regelmäßige Leistungen über eine bestimmte Dauer (im Folgenden: „Menüplan“) bestellen.
§10.2. Bei Verträgen über einen Menüplan können Kunden, die Frequenz der Belieferung festlegen.
§10.3. Die Belieferungszeit wird mit MAHAVI Catering vertraglich festgelegt. Während der Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Umzug des Kunden in ein von der MAHAVI Catering nicht bzw. nicht zu denselben Bedingungen belieferbares Gebiet.
§10.4. Verträge über einen Menüplan verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Kunde der Verlängerung nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht, soweit nicht anderweitig im Vertrag mit MAHAVI Catering vereinbart.
§10.5. Die im Rahmen von Verträgen über einen Menüplan erbrachten Leistungen und/oder Dienstleistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
§11. Lieferung der Manufaktur
§11.1. Für die Lieferung erhebt die MAHAVI Catering Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
§11.1.1. An- und Abfahrten innerhalb 50km ab Standortes der Manufaktur wird eine Pauschale in Höhe von EUR 70,00 berechnet.
§11.1.2. Ab einem Kilometerumfang von 50km ab Standortes der Manufaktur berechnen wir eine pro Kilometer EUR 0,75.
§11.2. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu.
§11.3. Besonderheiten die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich die MAHAVI Catering zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
§12. Stornierung
§12.1. Ab Vertragsabschluss gilt der Vertrag zwischen der MAHAVI Catering und dem Kunden als bindend. Somit behält sich MAHAVI Catering ab Vertragsabschluss vor , folgende Stornierungsgebühren zu erheben:
80 Tage vor Veranstaltungstermin 0% Stornogebühr
79 – 30 Tage vor Veranstaltungstermin 40% Stornogebühr
29 – 07 Tage vor Veranstaltungstermin 80% Stornogebühr
06 – 00 Tage vor Veranstaltungstermin 100% Stornogebühr
§12.2. Sollten im Vorfeld keine Preisvereinbarungen getroffen worden sein, so berechnet sich die Stornierungsgebühr prozentual von einem Preis von € 35,00 netto pro Person der zugesicherten Personenzahl zzgl. angefallener Mietkosten.
§13. Eigentumsvorbehalt
§13.1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der MAHAVI Catering gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum der MAHAVI Catering.
§13.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden nur nach Genehmigung der MAHAVI Catering im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs und unter der Bedingung veräußert werden, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf die MAHAVI Catering übergeht. Der Kunde tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit für alle der MAHAVI Catering im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche bereits jetzt an die MAHAVI Catering ab. Der Kunde ist zur Einziehung der an die MAHAVI Catering abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Ermächtigung des Kunden kann jedoch widerrufen werden, falls der Kunde mit seinen Zahlungen an die MAHAVI Catering in Verzug gerät. In diesem Fall ist die MAHAVI Catering bevollmächtigt, im Namen des Kunden dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, der MAHAVI Catering zur Geltendmachung der Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer zu benennen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
§13.3. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
§13.4. Eine Beeinträchtigung der Vorbehaltsware ist der MAHAVI Catering ebenso bekannt zu geben wie Zugriffe Dritter darauf. Erlischt die Weiterveräußerungsbefugnis, ist der Kunde auf Verlangen der MAHAVI Catering verpflichtet, ihr Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware zu erteilen und diese Ware auf Aufforderung der MAHAVI Catering hin herauszugeben. Des Weiteren ist die MAHAVI Catering berechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung seiner Ansprüche zu verwerten, sobald die MAHAVI Catering entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von MAHAVI Catering hinweisen und MAHAVI Catering unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MAHAVI Catering die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
§14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
§14.1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen MAHAVI Catering und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck, wenn der Kunde
§14.2.1. Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
§14.2.2. in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder
§14.2.3. sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§14.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
§15. Verjährung
§15.1. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen die MAHAVI Catering sind innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verjährt gelten.
§16. Haftung
§16.1. Mitgebrachte Gegenstände insbesondere Dekorationsmaterial, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eine Montage muss mit dem Verantwortlichen bzw. leitendem Mitarbeiter abgesprochen werden. Für die bei der Montage oder Demontage entstandenen Schäden haftet der Kunde.
§16.2. Für alle entstandenen Schäden, durch Fremdeinwirkung, am Eigentum der MAHAVI Catering, wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Sturm und höhere Naturgewalten, haftet der Kunde.
§16.3. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz vor Ort muss der Veranstalter sorgen.
§16.4. Am Standort der Leistungserbringung beruft sich MAHAVI Catering auf die aktuelle Hausordnung und/oder gesonderten Bedingungen der jeweils angemieteten Location.
§ 17. Widerrufsbelehrung
§17.1 Widerrufsrecht
Dem Käufer, der Verbraucher ist, steht bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages folgendes Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der MAHAVI Catering
Otto-Lilienthal-Ring 1
85622 Feldkirchen
Telefon-Nr.: +49 89 38036580
E‑Mail: hallo@mahavi.catering
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E‑Mail oder Brief) über Ihren Entschluss, Ihre Willenserklärung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 17.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie Ihre Willenserklärung widerrufen, haben wir, die MAHAVI Catering, Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (einschließlich der Lieferkosten für die günstigste Standardlieferung), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihrer Willenserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, verwendet, es sei denn, es gibt abweichende Vereinbarungen. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Eine Rückzahlung erfolgt jedoch erst, wenn die Ware zurückgesendet und geprüft wurde, es sei denn es gibt hiervon abweichende Vereinbarungen.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns den Widerruf Ihrer Willenserklärung bekannt gegeben haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Zur Fristwahrung reicht die Absendung der Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen aus. Die Kosten der Warenrücksendung hat der Kunde zu tragen.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren haben Sie aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§18. Ausschluss des Widerrufsrechts
§18.1 Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn
§18.1.2 die Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder
§ 18.1.2 die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder
§ 18.1.3 die Waren schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde oder
§ 18.1.4 es sich um versiegelte Waren handelt, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder
§ 18.1.5 wenn es sich um alkoholische Getränke handelt, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die die MAHAVI Catering keinen Einfluss hat oder
§ 18.1.6 es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Diese Ausnahme gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach §651a BGB, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Käufers geführt worden.
§ 19. Datenschutz
§19.1 Catering GmbH darf für die jeweiligen Verträge mit Kunden personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und in maschinenlesbarer Form speichern, der erforderlich ist, um die jeweiligen Verträge einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
§19.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Des Weiteren hat der Vertragspartner Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung des Vertrages.
§19.3 Die weiteren Regelungen zum Datenschutz ergeben sich im Übrigen aus den auf unserer Website verfügbaren Datenschutzhinweisen, www.mahavi.catering/datenschutz/