Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: März 2022)

§1. Vertragspartner

§1.1. Nach­ste­hen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle geschlos­se­nen Ver­trä­ge, die zwi­schen der MAHAVI Cate­ring GmbH, Adres­se: Schön­gei­sin­ger Str. 7, 82256 Fürs­ten­feld­bruck, Deutsch­land (im nach­fol­gen­den: „MAHAVI Cate­ring“) und dem Auf­trag­ge­ber (nach­fol­gend “Kun­de” genannt) über die Erbrin­gung von vor­wie­gend gas­tro­no­mi­schen Bewirt­schaf­tungs­leis­tun­gen (ein­schließ­lich aller damit zusam­men­hän­gen­den Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen) durch MAHAVI Cate­ring zustan­de kommen.

§1.2. Die zwi­schen MAHAVI Cate­ring und dem Kun­den getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen erge­ben sich aus­schließ­lich aus den zum jewei­li­gen Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gül­ti­gen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und dem schrift­li­chen Ange­bot von MAHAVI Cate­ring an den Kun­den. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den gel­ten nicht. Sie fin­den auch dann kei­ne Anwen­dung, wenn MAHAVI Cate­ring der Ein­be­zie­hung nicht aus­drück­lich widerspricht.

§1.3. Indi­vi­du­al­ab­re­den im Ver­trag haben Vor­rang vor die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen; Ände­run­gen zu die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind daher geson­dert zu ver­ein­ba­ren und als Indi­vi­du­al­ab­re­de in den Ver­trags­text aufzunehmen.

§1.4. Das Ange­bot von MAHAVI Cate­ring rich­tet sich sowohl an Ver­brau­cher i.S.v. § 13 BGB als auch an Unter­neh­mer i.S.v. § 14 BGB. Ein Ver­brau­cher ist eine natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen. Ein Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss des Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

§1.5. Tech­ni­sche und gestal­te­ri­sche, für den Kun­den zumut­ba­re Abwei­chun­gen von Beschrei­bun­gen und Anga­ben in Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, Ange­bo­ten, sons­ti­gen schrift­li­chen Unter­la­gen oder auf der Inter­net­sei­te (u.a. Web­shop) von MAHAVI Cate­ring, sowie Modell‑, Inhalts‑, Material‑, Ver­fah­rens,- und Lebens­mit­telän­de­run­gen im Zuge des tech­ni­schen Fort­schritts blei­ben vor­be­hal­ten. Dem Kun­den ent­ste­hen bei zumut­ba­ren und den Ver­trags­zweck nicht gefähr­den­den Abwei­chun­gen kei­ne Ansprüche.

§2. Vertragsgegenstand und Preise

§2.1. Der Kun­de kann auf der von MAHAVI Cate­ring betrie­be­nen Online-Platt­form www.mahavi.catering (im Fol­gen­den die „Platt­form“) oder tele­fo­nisch unter der Num­mer (+49 89 38036580) oder via E‑mail an meinevent@mahavi.catering Ange­bo­te, d.h. Essens- und Geträn­ke­lie­fe­run­gen sowie alle damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Dienst­leis­tun­gen bei MAHAVI Cate­ring anfragen.

§2.2. Die Leis­tun­gen umfas­sen die Lie­fe­rung der Pro­duk­te und/oder Aus­füh­rung von Dienst­leis­tun­gen zu einem/mehreren bestimm­ten Ort/en und zu einem/mehreren bestimm­ten Zeitpunkt/en.

§2.3. Zum Zeit­punkt der Leis­tungs­er­brin­gung ver­ste­hen sich für den Unter­neh­mer nach §14 BGB alle Prei­se in Net­to zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er und für den Ver­brau­cher nach §13 BGB alle Prei­se in Brut­to inklu­si­ve der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Alle Ange­bo­te sind bis zur Auf­trags­an­nah­me freibleibend.

§3. Leistungserbringung

§3.1. Art und Umfang der von der MAHAVI Cate­ring zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen erge­ben sich in ers­ter Linie aus dem mit dem Kun­den schrift­lich ver­ein­bar­ten Ver­trag. Soweit dar­über hin­aus kei­ne abwei­chen­den schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen sind. Dar­über hin­aus gel­ten eben­falls alle elek­tro­nisch über die Platt­form bestä­tig­te Anga­ben und Vertragsabschlüsse.

§3.2. Leis­tungs­be­ginn rich­tet sich nach der ein­zel­ver­trag­li­chen Regelung.

§3.3. Der vom Auf­trag­ge­ber ange­ge­be­ne Leis­tungs­um­fang gilt für alle im Ver­trag fest­ge­hal­te­nen Ver­ein­ba­run­gen mit Unter­schrift des Auf­trag­ge­bers als ver­bind­lich ver­ein­bart. Als Unter­schrift ver­steht sich eben­falls die Abga­be einer Ein­wil­li­gung zum Ver­trags­ab­schluss über eine elek­tro­ni­sche Plattform.

§3.4. MAHAVI Cate­ring ist nicht zur per­sön­li­chen Leis­tungs­er­brin­gung ver­pflich­tet. MAHAVI Cate­ring ist es gestat­tet, die Aus­füh­rung des Auf­trags an Drit­te (z.B. Sub­un­ter­neh­mer) zu übertragen.

§4. Leistungsumfang

§4.1. Art und Umfang der von der MAHAVI Cate­ring zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen erge­ben sich in ers­ter Linie aus dem mit dem Kun­den schrift­lich ver­ein­bar­ten Ver­trag. Soweit dar­über hin­aus kei­ne abwei­chen­den schrift­li­chen Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen sind. Eben­falls gel­ten alle elek­tro­nisch über die Platt­form bestä­tig­te Anga­ben und Änderungen.

§4.2. Die Leis­tun­gen von MAHAVI Cate­ring umfas­sen alle Sach- und Dienst­leis­tun­gen, die zur Durchführung der in Auf­trag gege­be­nen Leis­tun­gen erfor­der­lich sind.

§4.3. MAHAVI Cate­ring ist für den Fall, dass aus Grün­den, die nicht vom Auf­trag­neh­mer, sei­nen gesetz­li­chen Ver­tre­tern und Erfül­lungs­ge­hil­fen zu ver­tre­ten sind, Tei­le des Menüs durch ande­re gleich­wer­ti­ge Spei­sen oder Geträn­ke ersetzt wer­den müs­sen, berech­tigt, eine Ände­rung in der Menü­zu­sam­men­stel­lung vor­zu­neh­men. MAHAVI Cate­ring ver­pflich­tet sich in die­sem Fall dafür Sor­ge zu tra­gen, dass das Ersatz­pro­dukt dem Cha­rak­ter des ersetz­ten Pro­dukts mög­lichst nahe­kommt. Falls die not­wen­di­ge Ersatz­be­schaf­fung beim Waren­ein­satz eine Kos­ten­stei­ge­rung von mehr als 5% bedingt, erfolgt dies nur in vor­he­ri­ger Abspra­che und Ein­wil­li­gung des Kun­den. Mit Ein­wil­li­gung des Kun­den wird die Kos­ten­stei­ge­rung durch den Kun­den voll­stän­dig übernommen.

§4.4. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, auf eige­ne Kos­ten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ablei­tun­gen, inkl. Abwas­ser) bis zum Strom­ver­tei­ler bzw. Was­ser­hy­dran­ten bereit­zu­stel­len. Die MAHAVI Cate­ring ist ledig­lich für die Unter­ver­tei­lung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Ver­brauchs­kos­ten, d.h. die Kos­ten für den anfal­len­den Strom- und Was­ser­ver­brauch im Rah­men der Ver­an­stal­tung, trägt der Kun­de. Die­se Rege­lun­gen gel­ten soweit nichts ande­res im Ver­trag mit MAHAVI Cate­ring ver­ein­bart ist.

§4.5. MAHAVI Cate­ring ist nach bes­ten Kräf­ten bemüht, auch kurz­fris­ti­ge Leis­tungs­er­gän­zun­gen bzw. ‑erwei­te­run­gen zu erfül­len. Sofern nicht aus­drück­lich zuge­sagt, ist MAHAVI Cate­ring nicht ver­pflich­tet, Ergän­zungs- und Erwei­te­rungs­wün­sche in Bezug auf die beauf­trag­ten Leis­tun­gen, die in den letz­ten 7 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn geäu­ßert wer­den, zu erbringen.

§4.6. Sons­ti­ge Leis­tun­gen von MAHAVI Catering:

§4.6.1. Wei­ter­ge­hen­de Leis­tun­gen durch MAHAVI Cate­ring im Hin­blick auf Deko­ra­ti­on und sons­ti­ger tech­ni­scher Aus­stat­tung (z.B. Licht­tech­nik, Beschal­lungs­an­la­gen etc.) bedür­fen einer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Parteien.

§4.6.2. Sofern der Kun­de tech­ni­sche Gerä­te und/oder Deko­ra­tio­nen selbst oder durch von ihm beauf­trag­te Drit­te ein­bringt, ist er selbst für den ord­nungs­ge­mä­ßen und recht­zei­ti­gen Auf- und Abbau ver­ant­wort­lich. Hier­zu gehört eben­falls dafür Sor­ge zu tra­gen, dass eine sach­ge­mä­ße Inbe­trieb­nah­me (inkl. aller not­wen­di­gen Brand­schutz- und Sicher­heits­vor­keh­run­gen) durch­ge­führt wer­den kann. Kos­ten die hier­durch ent­ste­hen sind vom Kun­den zu tragen.

§5. Rechte & Pflichten Kunde

§5.1. Der Kun­de ist verpflichtet,

§5.1.1. sämt­li­che Anga­ben zu sei­ner Per­son und dem Lie­fer­ort im Rah­men der Bestel­lung von Leis­tun­gen wahr­heits­ge­mäß und mit der erfor­der­li­chen Prä­zi­si­on zu machen, um eine rei­bungs­lo­se Leis­tung zu ermöglichen.

§5.1.2. die Gäs­te­an­zahl sowie Ange­bots­ver­än­de­run­gen ehest­mög­lich MAHAVI Cate­ring mit­zu­tei­len. Wenn schrift­lich nicht anders ver­ein­bart, so ist die Gäs­te­an­zahl vom Kun­den spä­tes­tens 10 Werk­ta­ge vor der Ver­an­stal­tung ver­bind­lich und schrift­lich zu fixie­ren. Die­se Zahl gilt als garan­tier­te Min­dest­zahl, die in jedem Fall ver­rech­net wird. Bei Bekannt­ga­be einer höhe­ren Gäs­te­an­zahl durch den Kun­den in weni­ger als 10 Werk­ta­gen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, wird MAHAVI Cate­ring nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen ver­su­chen, den ent­spre­chen­den Mehr­be­darf abzu­de­cken. Even­tu­el­le dadurch ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten gehen zu Las­ten des Kunden.

§5.1.3. die Leis­tun­gen und/oder Dienst­leis­tun­gen zum ver­ein­bar­ten Lie­fer­zeit­punkt am ver­ein­bar­ten Lie­fer­ort ent­ge­gen zu neh­men, soweit nicht ander­wei­tig im Ver­trag mit MAHAVI Cate­ring vereinbart.

§5.1.4. für alle mit­ge­brach­ten Lebens­mit­tel selbst Sor­ge zu tra­gen, auch wenn eine Inver­kehr­brin­gung durch die MAHAVI Cate­ring vom Kun­den gewünscht wird. Dies betrifft eben­falls die sach­ge­mä­ße Lage­rung als auch alle not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen, wel­che zur Erhal­tung der Lebens­mit­tel­hy­gie­ne durch­zu­füh­ren sind. Eine Haf­tung durch MAHAVI Cate­ring ist ausgeschlossen.

§5.1.5. sich vor Bestel­lung über alle mög­li­chen Inhalts­stof­fe, All­er­ge­ne, Zusatz­stof­fe oder wei­te­re Lebens­mit­tel­hin­wei­se bei MAHAVI Cate­ring zu infor­mie­ren und dahin­ge­hend zu über­prü­fen. Die­se kön­nen auf Wunsch bei MAHAVI Cate­ring ein­ge­se­hen wer­den. Sofern bei der Her­stel­lung der Pro­duk­te auf bestimm­te All­er­gien o.ä. Rück­sicht genom­men wer­den soll, muss der Kun­de dies bei der Bestel­lung als Son­der­wunsch ange­ben. MAHAVI Cate­ring garan­tiert nicht, dass im Nach­hin­ein geäu­ßer­te Son­der­wün­sche in Bezug auf die Her­stel­lung der Pro­duk­te erfüllt wer­den kön­nen. Eben­falls kann eine Kreuz­kon­ta­mi­na­ti­on nicht voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen werden.

§5.1.6. das Ein­brin­gen von Spei­sen und Geträn­ken sowie sons­ti­ger Leis­tun­gen durch den Kun­den, die nor­ma­ler­wei­se zum Umfang eines Full-Ser­vice-Cate­rers gehö­ren, in geson­der­ter schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung mit MAHAVI Cate­ring zu ver­ein­ba­ren. MAHAVI Cate­ring kann ihre Zustim­mung von einem ange­mes­se­nen Bei­trag des Kun­den zur Deckung der Gemein­kos­ten abhän­gig machen.

§5.1.7. bei fahr­läs­si­ger Ver­let­zung sei­ner Pflich­ten gem. §§ 5.1.1 bis 5.1.3, einen pau­scha­li­sier­ten Scha­dens­er­satz gem. Preis­lis­te an die MAHAVI Cate­ring zu zah­len. Dem Kun­den steht der Nach­weis frei, dass kein oder nur ein gerin­ger Scha­den ent­stan­den ist. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Schä­den durch MAHAVI Cate­ring bleibt unberührt.

§5.1.8. dass Ver­pa­ckun­gen, Wer­be­ma­te­ri­al, ein­ge­brach­te Gegen­stän­de abge­holt, respek­ti­ve ent­sorgt wer­den. Andern­falls ist MAHAVI Cate­ring berech­tigt, dem Kun­den Ent­sor­gungs­kos­ten im Rah­men einer Ent­sor­gungs­pau­scha­le in Rech­nung zu stel­len, wenn nichts ande­res im Ver­trag mit MAHAVI Cate­ring ver­ein­bart wird.

§5.1.9. die Ware bei der Lie­fe­rung zu prü­fen und gem. §6 Män­gel sofort der MAHAVI Cate­ring mit­zu­tei­len, sodass die MAHAVI Cate­ring sofort die Mög­lich­keit der Nach­bes­se­rung erhält. Etwa­ige Rech­te des Auf­trag­neh­mers wer­den damit jedoch nicht beschränkt oder aus­ge­schlos­sen. Ein Umtausch falsch bestell­ter Waren ist bei Lebens- und Genuss­mit­teln nicht mög­lich. Für Män­gel, die auf eine unsach­ge­mä­ße Lage­rung durch den Auf­trag­ge­ber zurück­zu­füh­ren sind, über­nimmt die MAHAVI Cate­ring kei­ne Haf­tung. Ist der Kun­de ein Unter­neh­mer im Sin­ne von §14 BGB, erfolgt die Abnah­me nach Maß­ga­be des §377 HGB.

§5.2. Alle für die Durch­füh­rung der Leis­tung und/oder Dienst­leis­tung erfor­der­li­chen und von MAHAVI Cate­ring (oder von denen beauf­trag­ten Drit­ten) ange­lie­fer­ten Gegen­stän­de und Mate­ria­li­en mit Aus­nah­me der Lebens­mit­tel und Geträn­ke ste­hen und blei­ben im Eigen­tum von MAHAVI Cate­ring (oder von beauf­trag­ten Drit­ten) und müs­sen unver­züg­lich nach Been­di­gung der Ver­an­stal­tung an MAHAVI Cate­ring (oder von denen beauf­trag­ten Drit­ten) zurück­ge­ge­ben wer­den. Fehl­men­gen wer­den nach Rück­ga­be und Prü­fung der rest­li­chen Gegen­stän­de zu Wie­der­be­schaf­fungs­prei­sen dem Kun­den in Rech­nung gestellt. Wie­der­be­schaf­fungs­prei­se kön­nen durch den Kun­den ange­fragt wer­den. Geträn­ke, die auf Kom­mis­si­ons­ba­sis gelie­fert wer­den, wer­den nur dann zurück­ge­nom­men, wenn die Behält­nis­se weder ange­bro­chen noch beschä­digt sind und nicht ande­res im Ver­trag ver­ein­bart ist.

§5.3. eine ordent­li­che Über­ga­be der Loca­ti­on mit MAHAVI Cate­ring zu machen, wenn es sich um eine Loca­ti­on des Kun­den han­delt. Die Über­ga­be wird in schrift­li­cher Form zwi­schen dem Kun­den und MAHAVI Cate­ring festgehalten.

§6. Beanstandungen

§6.1. Bean­stan­dun­gen sind unver­züg­lich münd­lich dem im Vor­feld benann­ten Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen (Pro­jekt­lei­tung) der MAHAVI Cate­ring mit­zu­tei­len. Spä­te­re Rekla­ma­tio­nen bzw. Bean­stan­dun­gen wer­den daher nicht mehr akzeptiert.

§6.2. Kommt der Auf­trag­ge­ber sei­ner Mit­tei­lungs­pflicht nicht nach und kön­nen die Män­gel auf­grund des Ver­hal­tens des Auf­trag­ge­bers nicht recht­zei­tig wäh­rend oder bis zum Ende der Leistungserbringung/Dienstleistung beho­ben wer­den, kön­nen aus den fest­ge­stell­ten Män­geln kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Auf­trag­ge­bers her­ge­lei­tet werden.

§7. Vergütung

§7.1. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung der MAHAVI Cate­ring ent­hält einen vor­kal­ku­lier­ten Gesamt­preis. Der Preis gilt für den in der jewei­li­gen Auf­trags­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­ten Leis­tungs­um­fang. Erhöht sich nach Ver­trags­schluss der tat­säch­li­che Leis­tungs­um­fang, so wer­den die im Ver­gleich zur Auf­trags­be­stä­ti­gung zusätz­li­chen Leis­tun­gen nach der, im Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses, gül­ti­gen Preis­lis­te in Rech­nung gestellt. Die Ein­zel­prei­se kön­nen bei MAHAVI Cate­ring ange­fragt werden.

§7.2. Die End­ab­rech­nung erfolgt auf Grund­la­ge des tat­säch­lich erbrach­ten Leistungsumfangs.

§7.3. Der end­ab­ge­rech­ne­te Betrag ist sofort mit Rech­nungs­stel­lung zur Zah­lung fäl­lig. Zahl­bar ist der Betrag spä­tes­tens inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Rech­nung, soweit nicht ander­wei­tig im Ver­trag mit MAHAVI Cate­ring vereinbart.

§7.3.1. Zahlt der Kun­de nicht inner­halb die­ser Zah­lungs­frist, gerät er mit dem aus­ste­hen­den Betrag in Ver­zug. Es gel­ten die Rege­lun­gen nach §288 BGB ff.

§7.4. der Kun­de hat vor der Leistungserbringung/Dienstleistung den in der Anzah­lungs­rech­nung und/oder im Ange­bot genann­ten Pro­zent­satz des in der Auf­trags­be­stä­ti­gung vor kal­ku­lier­ten Gesamt­prei­ses an die MAHAVI Cate­ring inner­halb der im Ver­trag genann­ten Frist zu zahlen.

§7.4.1. Beträgt der Zeit­raum zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Beginn der Leistungserbringung/Dienstleistung weni­ger als einen Monat, ist die Anzah­lung unver­züg­lich nach Ver­trags­schluss zu leisten.

§7.4.2. MAHAVI Cate­ring behält sich vor, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn die Anzah­lung nicht in der im Ver­trag ver­ein­bar­ten Zeit geleis­tet wurde.

§7.5. Zah­lun­gen, ein­schließ­lich der Anzah­lung, sind auf das von MAHAVI Cate­ring in der Rech­nung ange­ge­be­ne Bank­kon­to zu leisten.

§7.6. Eine Auf­rech­nung des Kun­den mit Gegen­an­sprü­chen ist nur zuläs­sig, wenn die­se unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

§8. Miete

§8.2. Vor­be­halt­lich einer ander­wei­ti­gen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en beträgt die Dau­er der Mie­te die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Zeit ab dem ver­ein­bar­ten Lieferzeitpunkt.

§8.3. Der Kun­de hat die gemie­te­ten Gegen­stän­de sorg­fäl­tig und scho­nend zu behan­deln. Der Kun­de ist nicht berech­tigt, die gemie­te­ten Gegen­stän­de an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben oder zu veräußern.

§8.4. Bei Ablauf der Miet­zeit hat der Kun­de die gemie­te­ten Gegen­stän­de in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand und geord­net an MAHAVI Cate­ring und/oder einem ver­ein­bar­ten Drit­ten zu über­ge­ben. Kommt der Kun­de die­sem nicht nach, wird MAHAVI Cate­ring dem Kun­den die ord­nungs­ge­mä­ße Säu­be­rung in Rech­nung stel­len, wel­che der Kun­de in vol­ler Höhe zu tra­gen hat.

§8.5. Im Fal­le von Beschä­di­gun­gen, Zer­stö­run­gen oder Ver­lust von gemie­te­ten Gegen­stän­den ist der Kun­de sofort zur Anzei­ge bei MAHAVI Cate­ring ver­pflich­tet. Bei schuld­haf­tem Ver­hal­ten durch den Kun­den, ist MAHAVI Cate­ring einen Scha­dens­er­satz gemäß Preis­lis­te zu zah­len. Dem Kun­den steht der Nach­weis frei, dass kein oder nur ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist. Die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Schä­den durch MAHAVI Cate­ring bleibt unberührt.

§8.5.1. MAHAVI Cate­ring wird die dem Kun­den gemie­te­ten Gegen­stän­de selbst auf auf Ver­schmut­zung, Beschä­di­gung, Zer­stö­rung, etc. kon­trol­lie­ren. Hier­zu behält sich die MAHAVI Cate­ring das Recht vor, bei dem Kun­den bin­nen 2 Wochen den ent­stan­de­nen Scha­den anzuzeigen.

§8.6. Die MAHAVI Cate­ring kann für die an den Kun­den ver­mie­te­ten Gegen­stän­de die Leis­tung einer Sicher­heit ver­lan­gen, wel­che vor Ver­mie­tung ver­trag­lich ver­ein­bart wird. Die MAHAVI Cate­ring macht von die­sem Recht in der Regel Gebrauch, wenn Gegen­stän­de von gro­ßem Wert über­las­sen wer­den. In die­sem Fall ist der MAHAVI Cate­ring bis zur voll­stän­di­gen Leis­tung der Sicher­heit nicht zur Über­las­sung der Gegen­stän­de an den Kun­den verpflichtet.

§8.7. Die­se Regeln gel­ten ent­spre­chend für sons­ti­ge Gegen­stän­de, die MAHAVI Cate­ring dem Kun­den im Rah­men einer Ser­vice­leis­tung überlässt.

§9. Personal

§9.1. Der Kun­de erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass MAHAVI Cate­ring Per­so­nal im Rah­men einer Arbeit­neh­mer­über­las­sung ein­set­zen darf.

§9.1.1. Anzahl des für den Umfang der Leis­tung gebrauch­ten Per­so­nal obliegt MAHAVI Cate­ring, jedoch mit schrift­li­cher Zustim­mung des Kun­den. Die Anzahl beruht auf lang­jäh­ri­gen Erfah­rungs­wer­ten und unter Berück­sich­ti­gung des Arbeits­schutz­ge­set­zes. Zur Mit­wir­kung der Ein­hal­tung des­sen ist der Kun­de eben­falls verpflichtet.

§9.2. Ser­vice und Bedie­nung umfasst die Stel­lung von Ser­vice­per­so­nal im Rah­men der Erfor­der­lich­keit. Dies­be­züg­lich obliegt die Dis­po­si­ti­on MAHAVI Cate­ring, soweit zwi­schen den Par­tei­en nicht ander­wei­ti­ge schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wurden.

§9.3. Sämtliches von MAHAVI Cate­ring ein­ge­setz­tes Per­so­nal unter­liegt aus­schließ­lich dem Wei­sungs­recht von MAHAVI Catering.

§10. Menüplan

§10.1. Der Kun­de kann regel­mä­ßi­ge Leis­tun­gen über eine bestimm­te Dau­er (im Fol­gen­den: „Menü­plan“) bestellen.

§10.2. Bei Ver­trä­gen über einen Menü­plan kön­nen Kun­den, die Fre­quenz der Belie­fe­rung festlegen.

§10.3. Die Belie­fe­rungs­zeit wird mit MAHAVI Cate­ring ver­trag­lich fest­ge­legt. Wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit ist die ordent­li­che Kün­di­gung aus­ge­schlos­sen. Die Mög­lich­keit zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Als wich­ti­ger Grund gilt ins­be­son­de­re ein Umzug des Kun­den in ein von der MAHAVI Cate­ring nicht bzw. nicht zu den­sel­ben Bedin­gun­gen belie­fer­ba­res Gebiet.

§10.4. Ver­trä­ge über einen Menü­plan ver­län­gern sich auto­ma­tisch um jeweils einen wei­te­ren Monat, wenn der Kun­de der Ver­län­ge­rung nicht spä­tes­tens einen Monat vor Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit in Text­form wider­spricht, soweit nicht ander­wei­tig im Ver­trag mit MAHAVI Cate­ring vereinbart.

§10.5. Die im Rah­men von Ver­trä­gen über einen Menü­plan erbrach­ten Leis­tun­gen und/oder Dienst­leis­tun­gen wer­den indi­vi­du­ell mit dem Kun­den vereinbart.

§11. Lieferung der Manufaktur

§11.1. Für die Lie­fe­rung erhebt die MAHAVI Cate­ring Gebüh­ren, abhän­gig vom Lie­fer­um­fang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se zum ver­ein­bar­ten Liefertermin.

§11.1.1. An- und Abfahr­ten inner­halb 50km ab Stand­or­tes der Manu­fak­tur wird eine Pau­scha­le in Höhe von EUR 70,00 berechnet.

§11.1.2. Ab einem Kilo­me­ter­um­fang von 50km ab Stand­or­tes der Manu­fak­tur berech­nen wir eine pro Kilo­me­ter EUR 0,75.

§11.2. Lie­fer­zei­ten wer­den indi­vi­du­ell ver­ein­bart und kön­nen Mon­tag bis Sonn­tag rea­li­siert wer­den. Die Lie­fe­rung erfolgt nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen, sowie unter Ein­hal­tung ent­spre­chen­der gesetz­li­cher Vor­schrif­ten. Gelingt uns dies im Ein­zel­fall aus ver­kehrs­tech­ni­schen oder wet­ter­ab­hän­gi­gen Grün­den nicht, so gesteht uns der Kun­de eine Tole­ranz von 60 Minu­ten zu.

§11.3. Beson­der­hei­ten die den Lie­fer­ort betref­fen (z. B. Bau­stel­len, Märk­te, lan­ge Wege, Trep­pen über 3 Eta­gen, nicht funk­tio­nie­ren­de Fahr­stüh­le) sind durch den Kun­den bei der Bestel­lung mit­zu­tei­len, damit sich die MAHAVI Cate­ring zeit­lich und orga­ni­sa­to­risch dar­auf ein­rich­ten kann.

§12. Stornierung

§12.1. Ab Ver­trags­ab­schluss gilt der Ver­trag zwi­schen der MAHAVI Cate­ring und dem Kun­den als bin­dend. Somit behält sich MAHAVI Cate­ring ab Ver­trags­ab­schluss vor , fol­gen­de Stor­nie­rungs­ge­büh­ren zu erheben:

80 Tage vor Ver­an­stal­tungs­ter­min 0% Stornogebühr

79 – 30 Tage vor Ver­an­stal­tungs­ter­min 40% Stornogebühr

29 – 07 Tage vor Ver­an­stal­tungs­ter­min 80% Stornogebühr

06 – 00 Tage vor Ver­an­stal­tungs­ter­min 100% Stornogebühr

§12.2. Soll­ten im Vor­feld kei­ne Preis­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wor­den sein, so berech­net sich die Stor­nie­rungs­ge­bühr pro­zen­tu­al von einem Preis von € 35,00 net­to pro Per­son der zuge­si­cher­ten Per­so­nen­zahl zzgl. ange­fal­le­ner Mietkosten.

§13. Eigentumsvorbehalt

§13.1. Alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen erfol­gen unter Eigen­tums­vor­be­halt. Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses und aller sons­ti­gen For­de­run­gen der MAHAVI Cate­ring gegen den Kun­den aus der lau­fen­den Geschäfts­ver­bin­dung Eigen­tum der MAHAVI Catering.

§13.2. Der Kun­de darf die Vor­be­halts­wa­re nicht ver­äu­ßern oder sonst über das Eigen­tum hier­an ver­fü­gen. Die Vor­be­halts­wa­re darf vom Kun­den nur nach Geneh­mi­gung der MAHAVI Cate­ring im Rah­men des gewöhn­li­chen Geschäfts­gangs und unter der Bedin­gung ver­äu­ßert wer­den, dass die Kauf­preis­for­de­rung aus dem Wei­ter­ver­kauf auf die MAHAVI Cate­ring über­geht. Der Kun­de tritt sei­ne For­de­rung mit allen Neben­rech­ten aus dem Wei­ter­ver­kauf der Vor­be­halts­wa­re zur Sicher­heit für alle der MAHAVI Cate­ring im Zeit­punkt der Wei­ter­ver­äu­ße­rung gegen den Kun­den zuste­hen­den Ansprü­che bereits jetzt an die MAHAVI Cate­ring ab. Der Kun­de ist zur Ein­zie­hung der an die MAHAVI Cate­ring abge­tre­te­nen For­de­run­gen ermäch­tigt. Die Ermäch­ti­gung des Kun­den kann jedoch wider­ru­fen wer­den, falls der Kun­de mit sei­nen Zah­lun­gen an die MAHAVI Cate­ring in Ver­zug gerät. In die­sem Fall ist die MAHAVI Cate­ring bevoll­mäch­tigt, im Namen des Kun­den des­sen Abneh­mer von der Abtre­tung zu unter­rich­ten. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, der MAHAVI Cate­ring zur Gel­tend­ma­chung der Rech­te gegen sei­ne Abneh­mer die erfor­der­li­chen Aus­künf­te zu geben, ins­be­son­de­re die Abneh­mer zu benen­nen und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen auszuhändigen.

§13.3. Zu ande­ren Ver­fü­gun­gen über die Vor­be­halts­wa­re, ins­be­son­de­re zu einer Ver­pfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung, ist der Kun­de nicht berechtigt.

§13.4. Eine Beein­träch­ti­gung der Vor­be­halts­wa­re ist der MAHAVI Cate­ring eben­so bekannt zu geben wie Zugrif­fe Drit­ter dar­auf. Erlischt die Wei­ter­ver­äu­ße­rungs­be­fug­nis, ist der Kun­de auf Ver­lan­gen der MAHAVI Cate­ring ver­pflich­tet, ihr Aus­kunft über den Bestand der Vor­be­halts­wa­re zu ertei­len und die­se Ware auf Auf­for­de­rung der MAHAVI Cate­ring hin her­aus­zu­ge­ben. Des Wei­te­ren ist die MAHAVI Cate­ring berech­tigt, die her­aus­ge­ge­be­ne Vor­be­halts­wa­re zur Befrie­di­gung sei­ner Ansprü­che zu ver­wer­ten, sobald die MAHAVI Cate­ring ent­we­der vom Ver­trag zurück­tre­ten oder die Vor­aus­set­zun­gen für die Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung ein­ge­tre­ten sind. Bei Zugrif­fen Drit­ter, ins­be­son­de­re im Wege der Zwangs­voll­stre­ckung, auf die Vor­be­halts­wa­re wird der Kun­de auf das Eigen­tum von MAHAVI Cate­ring hin­wei­sen und MAHAVI Cate­ring unver­züg­lich benach­rich­ti­gen, damit die­se ihre Eigen­tums­rech­te durch­set­zen kann. Soweit der Drit­te nicht in der Lage ist, MAHAVI Cate­ring die in die­sem Zusam­men­hang ent­ste­hen­den gericht­li­chen oder außer­ge­richt­li­chen Kos­ten zu erstat­ten, haf­tet hier­für der Kunde.

§14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

§14.1. Die recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen MAHAVI Cate­ring und dem Kun­den unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das Wie­ner UN-Kauf­recht fin­det kei­ne Anwendung.

§14.2. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Fürs­ten­feld­bruck, wenn der Kunde

§14.2.1. Kauf­mann, eine Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist;

§14.2.2. in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand hat oder nach Ver­trags­schluss sei­nen Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt aus dem Gel­tungs­be­reich der Zivil­pro­zess­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­legt hat oder

§14.2.3. sein Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist.

§14.3. Soll­te eine Bestim­mung in die­sen AGB ganz oder teil­wei­se nich­tig, unwirk­sam oder nicht durch­setz­bar sein oder wer­den, oder soll­ten der Ver­trag eine Lücke ent­hal­ten, so wer­den hier­durch die Wirk­sam­keit und die Durch­setz­bar­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Anstel­le der nich­ti­gen, unwirk­sa­men oder nicht durch­setz­ba­ren Bestim­mung oder zur Aus­fül­lung der Rege­lungs­lü­cke wer­den die Par­tei­en eine recht­lich zuläs­si­ge Rege­lung ver­ein­ba­ren, die so weit wie mög­lich dem ent­spricht, was die Par­tei­en gewollt haben oder nach Sinn und Zweck die­ses Ver­trags ver­ein­bart haben wür­den, wenn sie die Unwirk­sam­keit oder die Rege­lungs­lü­cke erkannt hät­ten. Beruht die Nich­tig­keit einer Bestim­mung auf einem dar­in fest­ge­leg­ten Maß der Leis­tung oder der Zeit (Frist oder Ter­min), so gilt die Bestim­mung mit einem dem ursprüng­li­chen Maß am nächs­ten kom­men­den recht­lich zuläs­si­gen Maß als vereinbart.

§15. Verjährung

§15.1. Etwa­ige Ansprü­che des Ver­trags­part­ners gegen die MAHAVI Cate­ring sind inner­halb von 2 Wochen nach Ende der Ver­an­stal­tung schrift­lich gel­tend zu machen, wid­ri­gen­falls sie als ver­jährt gelten.

§16. Haftung

§16.1. Mit­ge­brach­te Gegen­stän­de ins­be­son­de­re Deko­ra­ti­ons­ma­te­ri­al, müs­sen den feu­er­po­li­zei­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Eine Mon­ta­ge muss mit dem Ver­ant­wort­li­chen bzw. lei­ten­dem Mit­ar­bei­ter abge­spro­chen wer­den. Für die bei der Mon­ta­ge oder Demon­ta­ge ent­stan­de­nen Schä­den haf­tet der Kunde.

§16.2. Für alle ent­stan­de­nen Schä­den, durch Fremd­ein­wir­kung, am Eigen­tum der MAHAVI Cate­ring, wie Ein­bruch, Dieb­stahl, Feu­er, Sturm und höhe­re Natur­ge­wal­ten, haf­tet der Kunde.

§16.3. Für einen aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz vor Ort muss der Ver­an­stal­ter sorgen.

§16.4. Am Stand­ort der Leis­tungs­er­brin­gung beruft sich MAHAVI Cate­ring auf die aktu­el­le Haus­ord­nung und/oder geson­der­ten Bedin­gun­gen der jeweils ange­mie­te­ten Location.

§ 17. Widerrufsbelehrung

§17.1 Wider­rufs­recht

Dem Käu­fer, der Ver­brau­cher ist, steht bei Vor­lie­gen eines Fern­ab­satz­ver­tra­ges fol­gen­des Wider­rufs­recht zu. Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die Ware in Besitz genom­men hat.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns, der MAHAVI Catering

 

Otto-Lili­en­thal-Ring 1
85622 Feld­kir­chen

Tele­fon-Nr.: +49 89 38036580
E‑Mail: hallo@mahavi.catering

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. E‑Mail oder Brief) über Ihren Ent­schluss, Ihre Wil­lens­er­klä­rung zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

§ 17.2 Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie Ihre Wil­lens­er­klä­rung wider­ru­fen, haben wir, die MAHAVI Cate­ring, Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben (ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten für die güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung), spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf Ihrer Wil­lens­er­klä­rung bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die Rück­zah­lung wird das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, ver­wen­det, es sei denn, es gibt abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen. In kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net. Eine Rück­zah­lung erfolgt jedoch erst, wenn die Ware zurück­ge­sen­det und geprüft wur­de, es sei denn es gibt hier­von abwei­chen­de Vereinbarungen.

Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns den Wider­ruf Ihrer Wil­lens­er­klä­rung bekannt gege­ben haben, an uns zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Zur Frist­wah­rung reicht die Absen­dung der Ware vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen aus. Die Kos­ten der Waren­rück­sen­dung hat der Kun­de zu tragen.

Für einen etwa­igen Wert­ver­lust der Waren haben Sie auf­zu­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist.

§18. Ausschluss des Widerrufsrechts

§18.1 Das Wider­rufs­recht ist aus­ge­schlos­sen, wenn

§18.1.2 die Waren nicht vor­ge­fer­tigt sind und für deren Her­stel­lung eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl oder Bestim­mung durch den Käu­fer maß­geb­lich ist oder

§ 18.1.2 die Waren ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se des Käu­fers zuge­schnit­ten sind oder

§ 18.1.3 die Waren schnell ver­der­ben kön­nen oder deren Ver­falls­da­tum schnell über­schrit­ten wür­de oder

§ 18.1.4 es sich um ver­sie­gel­te Waren han­delt, die aus Grün­den des Gesund­heits­schut­zes oder der Hygie­ne nicht zur Rück­ga­be geeig­net sind, wenn ihre Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wur­de oder

§ 18.1.5 wenn es sich um alko­ho­li­sche Geträn­ke han­delt, deren Preis bei Ver­trags­schluss ver­ein­bart wur­de, die aber frü­hes­tens 30 Tage nach Ver­trags­schluss gelie­fert wer­den kön­nen und deren aktu­el­ler Wert von Schwan­kun­gen auf dem Markt abhängt, auf die die MAHAVI Cate­ring kei­nen Ein­fluss hat oder

§ 18.1.6 es sich um Ver­trä­ge zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen in den Berei­chen Beher­ber­gung zu ande­ren Zwe­cken als zu Wohn­zwe­cken, Beför­de­rung von Waren, Kraft­fahr­zeug­ver­mie­tung, Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken sowie zur Erbrin­gung wei­te­rer Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen han­delt, wenn der Ver­trag für die Erbrin­gung einen spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum vor­sieht. Die­se Aus­nah­me gilt nicht für Ver­trä­ge über Rei­se­leis­tun­gen nach §651a BGB, wenn die­se außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­sen wor­den sind, es sei denn, die münd­li­chen Ver­hand­lun­gen, auf denen der Ver­trags­schluss beruht, sind auf vor­her­ge­hen­de Bestel­lung des Käu­fers geführt worden.

§ 19. Datenschutz

§19.1 Cate­ring GmbH darf für die jewei­li­gen Ver­trä­ge mit Kun­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur in dem Umfang erhe­ben und in maschi­nen­les­ba­rer Form spei­chern, der erfor­der­lich ist, um die jewei­li­gen Ver­trä­ge ein­zu­ge­hen, gege­be­nen­falls zu ändern und durchzuführen.

§19.2 Der Ver­trags­part­ner ist berech­tigt, jeder­zeit Aus­kunft über Umfang und Zweck der Daten­ver­ar­bei­tung und wei­te­re Emp­fän­ger der Daten zu ver­lan­gen. Des Wei­te­ren hat der Ver­trags­part­ner Anspruch auf Berich­ti­gung, Sper­rung und Löschung sei­ner Daten nach Abschluss der zweck­be­zo­ge­nen Durch­füh­rung des Vertrages.

§19.3 Die wei­te­ren Rege­lun­gen zum Daten­schutz erge­ben sich im Übri­gen aus den auf unse­rer Web­site ver­füg­ba­ren Daten­schutz­hin­wei­sen, www.mahavi.catering/datenschutz/